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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2011 - 5 Sa 106/10   

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https://dejure.org/2011,14294
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2011 - 5 Sa 106/10 (https://dejure.org/2011,14294)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11.03.2011 - 5 Sa 106/10 (https://dejure.org/2011,14294)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11. März 2011 - 5 Sa 106/10 (https://dejure.org/2011,14294)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auslegung eines Konzerntarifvertrages - Eingruppierung von Pflegehelfern - Überleitung vom BAT / BAT-O in einen Konzerntarifvertrag

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 TVG, Anl 1a BAT, Anl 1a BATO
    Auslegung eines Konzerntarifvertrages - Eingruppierung von Pflegehelfern - Überleitung von BAT / BAT-O in einen Konzerntarifvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Anspruch auf Korrektur des Wortlauts eines Tarifvertrages i.R.e. höheren tariflichen Eingruppierung bei nicht festgestelltem lückenhaften Tarifvertrag; Eingruppierung eines Pflegehelfers in Konzerntarifvertrag nach Privatisierung öffentlicher Einrichtung; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; TVG § 1; ETV Kliniken § 5
    Eingruppierung eines Pflegehelfers in Konzerntarifvertrag nach Privatisierung öffentlicher Einrichtung; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zur Lückenhaftigkeit des Tariftextes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97

    Versorgungsansprüche bei Wechsel der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2011 - 5 Sa 106/10
    Die Gerichte haben nur dann die Möglichkeit und die Pflicht, eine unbewusste Regelungslücke zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (BAG 15. November 2005 - 3 AZR 520/04 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Krankenanstalten; BAG 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - AP Nr. 41 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2011 - 5 Sa 106/10
    Insoweit haben die Parteien des Rechtsstreits in der mündlichen Verhandlung unstreitig gestellt, dass das Tarifwerk nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu den Rechtsfolgen einer fehlenden Verdeutlichung des Verhandlungsmandats des tarifschließenden Unternehmens für die konzernabhängigen Unternehmen (BAG 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - AP Nr. 13 zu § 2 TVG Firmentarifvertrag = DB 2010, 566) formvollendet und wortgleich neu abgeschlossen worden ist.
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2011 - 5 Sa 106/10
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG Urteil vom 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 349/96

    Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2011 - 5 Sa 106/10
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden kann (z. B. BAG Urteil vom 18. Mai 2006 - 6 AZR 422/05 - ZTR 2007, 42; BAG Urteil vom 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52).
  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 422/05

    Tarifauslegung - Abfindung gemäß § 51 TVK

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2011 - 5 Sa 106/10
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden kann (z. B. BAG Urteil vom 18. Mai 2006 - 6 AZR 422/05 - ZTR 2007, 42; BAG Urteil vom 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52).
  • BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 520/04

    Ergänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrages

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2011 - 5 Sa 106/10
    Die Gerichte haben nur dann die Möglichkeit und die Pflicht, eine unbewusste Regelungslücke zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (BAG 15. November 2005 - 3 AZR 520/04 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Krankenanstalten; BAG 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - AP Nr. 41 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 267/11

    Neuer Entgelttarifvertrag - Überleitung - Redaktionsversehen

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11. März 2011 - 5 Sa 106/10 - wird zurückgewiesen.
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